Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der DKN Pflege GmbH für Produkte der Marke HYGUSAN
Stand: September 2026
I. Allgemeines und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die DKN Pflege GmbH, Neumannstraße 4, 40235 Düsseldorf, insbesondere für Produkte der Marke HYGUSAN.
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
- Die Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die DKN Pflege GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die DKN Pflege GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.
- Individuelle Vereinbarungen sowie Angaben in einer Auftragsbestätigung haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
II. Vertragsschluss, Lieferumfang und Stornierung
- Produktdarstellungen, Kataloge, Preislisten, Angebote auf Internetseiten und sonstige Produktinformationen der DKN Pflege GmbH stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Mit einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der DKN Pflege GmbH in Textform oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
- Für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
- Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Abweichende Preisregelungen, insbesondere für Rahmenverträge, längerfristige Liefervereinbarungen oder Abrufaufträge, können individuell vereinbart werden.
- Bei kundenspezifisch hergestellten, bedruckten, konfektionierten oder sonst individuell angefertigten Produkten sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % zulässig, soweit eine exakte Liefermenge nicht ausdrücklich vereinbart wurde und die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
- Ein allgemeines Recht des Kunden zur Stornierung bereits geschlossener Verträge besteht nicht. Die DKN Pflege GmbH kann einer Stornierung im Einzelfall zustimmen. In diesem Fall ist sie berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten in Rechnung zu stellen.
- Bei kundenspezifisch angefertigten Waren kann eine Stornierung insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn mit der Herstellung, Bedruckung, Verpackung oder Beschaffung speziell für den Kunden bestimmter Materialien bereits begonnen wurde.
III. Lieferung und Lieferzeit
- Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der DKN Pflege GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sonstige Angaben über Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte.
- Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung EXW – ab Werk bzw. Lager, Incoterms® 2020.
- Abweichend hiervon gelten die Regelungen zu einer frachtfreien Lieferung gemäß Ziffer IV dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
- Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch, wenn sämtliche vom Kunden für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Angaben, Unterlagen, Freigaben und vereinbarten Vorauszahlungen vorliegen.
Dies betrifft insbesondere:
- Produkt- oder Druckfreigaben,
- Layout- und Verpackungsfreigaben,
- behördlich erforderliche Angaben oder Bescheinigungen,
- kundenseitig bereitzustellende Materialien,
- vereinbarte Anzahlungen oder Vorauszahlungen.
- Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt, verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
- Die Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern die DKN Pflege GmbH ein entsprechendes Deckungsgeschäft ordnungsgemäß abgeschlossen hat und die fehlende oder verspätete Selbstbelieferung nicht selbst zu vertreten hat.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
- Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von der DKN Pflege GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Hierzu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen,
- Krieg und kriegsähnliche Ereignisse,
- behördliche Maßnahmen,
- Epidemien und Pandemien,
- Streiks und rechtmäßige Aussperrungen,
- erhebliche Verkehrs- oder Transportstörungen,
- Energie- oder Rohstoffmangel,
- nicht verschuldete Produktionsausfälle,
- erhebliche Störungen bei Vorlieferanten oder Logistikdienstleistern,
- Einfuhr-, Ausfuhr- oder Zollhindernisse, soweit diese im konkreten Liefergeschäft relevant sind.
Die DKN Pflege GmbH wird den Kunden über erhebliche Lieferverzögerungen unverzüglich informieren.
- Dauert ein Ereignis im Sinne der vorstehenden Regelung länger als drei Monate an und ist einer Vertragspartei die weitere Durchführung des Vertrages nicht mehr zumutbar, kann diese hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Gegenleistungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
- Bei Lagerware aus Produktgruppen mit Mindesthaltbarkeits-, Verwendungs- oder Verfalldatum – insbesondere Medizinprodukten, Biozidprodukten und Kosmetika – beträgt die Restlaufzeit bei Versand grundsätzlich mindestens 12 Monate, sofern für das betreffende Produkt nichts anderes vereinbart wurde.
Maßgeblich ist das auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegebene Mindesthaltbarkeits-, Verwendungs- oder Verfalldatum.
Eine längere Restlaufzeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Zwingende gesetzliche und produktsicherheitsrechtliche Vorgaben bleiben unberührt.
IV. Verpackung, Versand und Frachtkosten
- Die DKN Pflege GmbH verpackt die Waren entsprechend der vereinbarten Versandart transportgerecht.
- Bei größeren Liefermengen kann der Versand insbesondere auf Paletten, in Umkartons oder anderen geeigneten Transportverpackungen erfolgen.
- Transportverpackungen sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – nicht als Endkundenverpackung oder für eine dauerhafte Lagerung der Waren bestimmt.
- Besondere Anforderungen an Verpackung, Etikettierung, Palettierung oder Versand sind vor Vertragsschluss ausdrücklich zu vereinbaren. Hierdurch entstehende Mehrkosten können gesondert berechnet werden.
- Ab einem Netto-Bestellwert von 1.000,00 € erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus, soweit im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Maßgeblich für das Erreichen der Frei-Haus-Grenze ist der Netto-Warenwert der jeweiligen Bestellung nach Abzug etwaiger Rabatte und Gutschriften und vor Hinzurechnung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei einem Netto-Bestellwert von weniger als 1.000,00 € werden Versand- bzw. Frachtkosten gesondert berechnet.
- Lieferungen außerhalb Deutschlands sowie besondere Versandarten, Expresslieferungen oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Logistikleistungen können unabhängig vom Bestellwert gesondert berechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Eine frachtfreie Lieferung beinhaltet ausschließlich die Übernahme der regulären Transportkosten bis zur vereinbarten Lieferadresse. Darüber hinausgehende Sonderleistungen sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nach diesen Bedingungen oder der individuellen Vereinbarung vom Kunden zu tragen sind.
- Bei Rahmenvereinbarungen, Lieferkontingenten oder individuell vereinbarten Mindestbestellmengen kann für Bestellungen unterhalb der vereinbarten Mindestmenge ein Mindermengenzuschlag erhoben werden. Voraussetzung ist, dass der Mindermengenzuschlag oder dessen Berechnungsgrundlage vereinbart wurde.
- Für umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Ausfuhrlieferungen hat der Kunde der DKN Pflege GmbH sämtliche steuerrechtlich erforderlichen Angaben und Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehört insbesondere – soweit erforderlich – eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie ein geeigneter Nachweis über das Gelangen der Ware an den jeweiligen Bestimmungsort.
- Liegen die Voraussetzungen einer umsatzsteuerfreien Lieferung nicht vor oder werden die erforderlichen Nachweise trotz Aufforderung nicht erbracht, ist die DKN Pflege GmbH berechtigt, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachzuberechnen.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann die DKN Pflege GmbH Lieferung gegen Vorkasse verlangen.
- Bei Lieferungen ins Ausland kann die DKN Pflege GmbH, soweit sachlich gerechtfertigt, eine angemessene Sicherheit für die Kaufpreisforderung verlangen, insbesondere eine Bankgarantie oder Vorauszahlung.
- Rechnungen sind, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Rechnungen können in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die DKN Pflege GmbH ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
- Der Kunde kann gegen Forderungen der DKN Pflege GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der DKN Pflege GmbH anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VI. Untersuchung, Mängelrüge und Gewährleistung
- Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
- Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich auf Menge, Identität, Transportbeschädigungen und erkennbare Mängel zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
- Die Mängelanzeige soll eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels sowie – soweit zumutbar – geeignete Nachweise, insbesondere Fotos, Chargennummern, Artikelnummern und Angaben zur betroffenen Liefermenge enthalten.
- Soweit eine Abnahme vereinbart wurde, sind solche Mängel von einer späteren Beanstandung ausgeschlossen, die bei der vereinbarten Abnahme erkennbar waren und vom Kunden nicht vorbehalten wurden, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neuen Waren grundsätzlich zwölf Monate ab Ablieferung, soweit gesetzlich eine Verkürzung zulässig ist.
Die Verkürzung gilt insbesondere nicht:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen gelten,
- sowie für gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette.
- Liegt ein berechtigter Sachmangel vor, ist der DKN Pflege GmbH zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
- Die DKN Pflege GmbH ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu wählen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden aus gesetzlichen Gründen nicht zumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.
- Der Kunde hat der DKN Pflege GmbH Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu untersuchen. Auf Verlangen sind Muster oder die beanstandete Ware – soweit zumutbar – zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
- Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Schaden oder eine Beeinträchtigung nach Gefahrübergang insbesondere durch
- unsachgemäße Lagerung,
- Nichtbeachtung vorgegebener Lagertemperaturen,
- Feuchtigkeit, Frost oder übermäßige Hitze,
- unsachgemäße Anwendung,
- unzulässige Veränderung der Ware,
- nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder
- Nichtbeachtung von Produkt-, Sicherheits- oder Anwendungshinweisen
verursacht wurde.
VII. Produktverwendung, Pflegehilfsmittel und Kostenerstattung
- Die von der DKN Pflege GmbH unter der Marke HYGUSAN vertriebenen Produkte sind entsprechend ihrer jeweiligen Zweckbestimmung, Kennzeichnung sowie den zugehörigen Produkt-, Sicherheits- und Anwendungshinweisen zu verwenden.
- Angaben der DKN Pflege GmbH zu Produkteigenschaften, Einsatzmöglichkeiten, Produktgruppen oder Verwendungszwecken stellen grundsätzlich keine Zusicherung einer Erstattungs- oder Abrechnungsfähigkeit gegenüber gesetzlichen oder privaten Kranken- oder Pflegekassen, sonstigen Kostenträgern oder Behörden dar, sofern eine solche Eigenschaft nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Prüfung und Einordnung, ob ein Produkt im jeweiligen Einzelfall als erstattungsfähiges Pflegehilfsmittel oder als sonstiges erstattungsfähiges Produkt eingesetzt und gegenüber einem Kostenträger abgerechnet werden kann, liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Käufers bzw. Leistungserbringers.
- Der Käufer bzw. Leistungserbringer ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, die jeweils geltenden gesetzlichen, vertraglichen und abrechnungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Anforderungen des jeweiligen Kostenträgers zu prüfen und einzuhalten.
- Dies umfasst insbesondere die Prüfung, ob das jeweilige Produkt
- für den vorgesehenen Versorgungsfall geeignet ist,
- einer bestimmten Produkt- oder Pflegehilfsmittelgruppe zugeordnet werden kann,
- die jeweils geltenden Produktanforderungen erfüllt,
- im konkreten Versorgungsfall abgegeben werden darf und
- gegenüber dem jeweiligen Kostenträger abrechnungsfähig bzw. erstattungsfähig ist.
- Die Aufnahme oder Darstellung eines Produktes in Produktlisten, Preislisten, Katalogen, Angeboten, Onlineshops oder sonstigen Vertriebsunterlagen der DKN Pflege GmbH begründet für sich genommen keine Zusicherung oder Garantie einer Erstattungs- oder Abrechnungsfähigkeit.
- Eine etwaige Produktkennzeichnung, Produktbeschreibung oder Information über einen möglichen Einsatz im Pflegebereich entbindet den Käufer bzw. Leistungserbringer nicht von seiner eigenständigen Prüfung der konkreten Erstattungs- und Abrechnungsvoraussetzungen.
- Die DKN Pflege GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Kostenträger die Kosten eines bestimmten Produktes im konkreten Einzelfall vollständig oder teilweise übernimmt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Anwendung, Verwendung, Weitergabe und Weiterverarbeitung der Produkte liegen im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit die DKN Pflege GmbH nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit oder Eignung zugesichert hat.
- Anwendungstechnische Informationen und Beratungen der DKN Pflege GmbH ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung des Kunden, ob ein Produkt für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.
VIII. Haftung
- Die DKN Pflege GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die
- vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
- auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen,
- aufgrund einer übernommenen Garantie zu ersetzen sind,
- auf einem arglistig verschwiegenen Mangel beruhen oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen sind.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die DKN Pflege GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der DKN Pflege GmbH.
- Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich die DKN Pflege GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Kunde darf Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind der DKN Pflege GmbH unverzüglich mitzuteilen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Forderungen, ist die DKN Pflege GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
- Der Kunde ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuverkaufen, zu verarbeiten, zu verbinden oder zu vermischen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
- Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Rahmen des rechtlich Zulässigen für die DKN Pflege GmbH als Herstellerin, ohne dass hieraus Verpflichtungen für die DKN Pflege GmbH entstehen.
Bei Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht im Eigentum der DKN Pflege GmbH stehen, erwirbt die DKN Pflege GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
- Werden Vorbehaltswaren mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die DKN Pflege GmbH Miteigentum entsprechend dem Verhältnis der jeweiligen Rechnungswerte, soweit gesetzlich zulässig.
- Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware sicherungshalber an die DKN Pflege GmbH ab. Die DKN Pflege GmbH nimmt die Abtretung an.
- Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
Die DKN Pflege GmbH wird die Einziehungsermächtigung grundsätzlich nur widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern.
- Auf Verlangen hat der Kunde der DKN Pflege GmbH die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird die DKN Pflege GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der DKN Pflege GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit bei einem internationalen Warenkauf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) Anwendung findet, bleibt dessen Anwendung vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung unberührt.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Die DKN Pflege GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
XI. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Soweit eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar ist, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
- Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen zu Beweiszwecken mindestens in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben unabhängig hiervon Vorrang.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungsanzeigen, sind mindestens in Textform abzugeben, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
DKN Pflege GmbH
Neumannstraße 4
40235 Düsseldorf
Deutschland
Marke: HYGUSAN
Stand: September 2026
